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Die Mittel werden diesen Personen durch gezielte Beratung und Anleitung, Unterstützung beim Erwerb neuer Kompetenzen oder Hilfe bei der Gründung eines eigenen Unternehmens bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung helfen.
Frankreich beantragte die Fördermittel aus dem EGF, um Arbeitskräften zu helfen, die bei Selecta entlassen wurden. Hintergrund ist ein Einbruch der Absatzzahlen von an Automaten verkauften Produkten infolge der COVID-19-Pandemie, der damit zusammenhängenden Ausgangsbeschränkungen und der Arbeit im Homeoffice.
Die entlassenen Arbeitskräfte erhalten unter anderem Hilfe beim Erwerb neuer Kompetenzen durch berufliche Bildung und bei der Arbeitssuche sowie finanzielle Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit. Ferner erhalten sie psychologische Unterstützung, Beratungsleistungen und Coaching. Eine Beihilfe zur Arbeitssuche gehört ebenfalls zu den Unterstützungsmaßnahmen.
Wer eine neue Stelle antritt, kann einen Bonus und einen Umzugskostenzuschuss erhalten; und bei einer Unternehmensgründung werden eine entsprechende Schulung sowie ein Zuschuss zu den Kosten von bis zu 6000 EUR angeboten.
Die geschätzten Gesamtkosten für diese Unterstützungsmaßnahmen belaufen sich auf 4,8 Mio. EUR, wovon 85 % (4 Mio. EUR) aus dem EGF bereitgestellt werden. Selecta finanziert die verbleibenden 15 %. Die Arbeitskräfte, die für eine Förderung infrage kommen, werden seit April 2021, kurz vor den ersten Entlassungen, unterstützt.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Kommissionsvorschlag zustimmen.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Februar 2022