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Employment, Social Affairs and Inclusion

Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)

Nach einem Pilotprojekt, das zwischen 2017 und 2018 durchgeführt wurde, stellt das Risikoabschätzungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die wissenschaftlichen Stellungnahmen bereit, die die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten zum Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen Chemikalien stützen.

Arbeitsplatzgrenzwerte (OELs) werden im Rahmen zweier rechtlicher Vorgaben abgeleitet, die einen integralen Bestandteil des EU-Mechanismus zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer bilden: der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (Richtlinie 98/24/EG) und der Richtlinie über krebserzeugende und erbgutschädigende Stoffe (Richtlinie 2004/37/EG). 

Das Risikoabschätzungskomitee der ECHA bewertet die Beziehung zwischen den gesundheitlichen Auswirkungen eines bestimmten gefährlichen Chemikalienstoffes und dem Niveau der beruflichen Exposition, wobei die neuesten wissenschaftlichen Informationen berücksichtigt werden, und erlässt eine wissenschaftliche Stellungnahme. Diese Stellungnahme, die einer zweimonatigen öffentlichen Konsultation unterliegt, ist der erste Schritt im Prozess der Festlegung von OELs.

Die Mitglieder des RAC werden von den Mitgliedstaaten nominiert, jedoch von dem Verwaltungsrat der ECHA in ihrer individuellen Eigenschaft als Wissenschaftler für eine erneuerbare Amtszeit von drei Jahren ernannt.