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Employment, Social Affairs and Inclusion

Individuelle Beschäftigungsbedingungen – Schriftliche Erklärung

Individuelle Arbeitsbedingungen

Eine EU-Richtlinie (91/533/EWG) legt die Verpflichtung des Arbeitgebers fest, die Arbeitnehmer über die Bedingungen des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zielt darauf ab, die Richtlinie 91/533/EWG aufzuheben, aber bis zu ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten bleibt die Richtlinie 91/533/EWG anwendbar.

Ziel der Richtlinie 91/533/EWG ist es, den Arbeitnehmern einen verbesserten Schutz zu bieten, Unsicherheit und Unklarheit über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden und eine größere Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Zu diesem Zweck schreibt die Richtlinie vor, dass jedem Arbeitnehmer ein Dokument ausgehändigt werden muss, das Informationen über die wesentlichen Elemente seines Vertrags oder Arbeitsverhältnisses enthält.

Der Arbeitsort muss angegeben werden, ebenso wie das anfängliche Grundgehalt und andere Vergütungen. Es müssen auch Beschreibungen der Arbeit, der Arbeitszeiten, der Urlaubsansprüche und der Kündigungsfristen für beide Seiten enthalten sein. Die schriftliche Information muss die Tarifverträge enthalten, die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers regeln. Der einzelne Arbeitnehmer muss auch über etwaige Änderungen der im schriftlichen Dokument festgelegten Arbeitsbedingungen informiert werden.

Arbeitnehmer, die in anderen Ländern arbeiten müssen, müssen das Dokument vor ihrer Abreise erhalten. In diesem Fall muss es auch die Dauer der Beschäftigung im Ausland, die Währung der Vergütung, etwaige andere besondere Ansprüche und gegebenenfalls Rückführungsregelungen angeben.

Die EU-Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die Richtlinie nicht für Arbeitnehmer gilt, die für einen Monat oder weniger eingestellt wurden oder eine maximale Arbeitswoche von acht Stunden haben. Ausnahmen sind auch für Gelegenheitsarbeit und/oder bestimmte Tätigkeiten möglich, sofern objektive Gründe für eine Ausnahme vorliegen.

Der Text der Richtlinie ist zusammen mit den vorbereitenden Dokumenten und einer Umsetzungsstudie verfügbar.

Richtlinie

Überarbeitung der Richtlinie

Bewertung der Richtlinie

Vorbereitende Dokumente

Umsetzungsberichte

Studien