Genossenschaften, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, können auf das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) zurückgreifen, das durch eine EU-Verordnung (1435/2003) geschaffen wurde.
Die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer einer SCE werden durch eine Zusatzrichtlinie (2003/72/EG) geschützt und gefördert.
Es kann eine Europäische Genossenschaft gegründet werden:
- Von fünf oder mehr natürlichen Personen mit Wohnsitz in mindestens zwei Mitgliedstaaten
- Von fünf oder mehr natürlichen Personen, Gesellschaften und anderen nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten juristischen Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts, die in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind oder diesem Recht unterliegen
- Durch nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die dem Recht von mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten unterliegen
- Durch Verschmelzung von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Genossenschaften mit Sitz und Sitz in der Gemeinschaft, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochtergesellschaft hat
- Durch Umwandlung einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Genossenschaft, die ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft hat, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegende Niederlassung oder Tochtergesellschaft hat.
Der Rechtsrahmen sieht auch die Beteiligung von Arbeitnehmern an Europäischen Genossenschaften vor. Dies ist Gegenstand einer besonderen Zusatzrichtlinie (2003/72/EG). Bei der Gründung einer Europäischen Genossenschaft sind Informations-, Konsultations- und in einigen Fällen auch Verfahren zur Beteiligung auf transnationaler Ebene anzuwenden. Diese Verfahren werden vorrangig durch eine Vereinbarung festgelegt.
Der Wortlaut der Verordnung und der Richtlinie sowie Berichte über die Umsetzung sind verfügbar.
Richtlinien
- Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
- Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) (EG) Nr. 1435/2003
Umsetzung
- Bericht der Kommission über die Überprüfung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates – KOM(2010)481