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Employment, Social Affairs and Inclusion

Europäische Betriebsräte sind Gremien, die die europäischen Beschäftigten eines Unternehmens vertreten. Über diese informiert und konsultiert die Unternehmensleitung die Arbeitnehmer über geschäftliche Fortschritte und wichtige Entscheidungen auf europäischer Ebene, die sich auf ihre Beschäftigungs- oder Arbeitsbedingungen auswirken können.

Europäische Betriebsräte werden gemäß der Richtlinie 2009/38/EG eingesetzt, die die frühere Richtlinie aus dem Jahr 1994 (94/45/EG) abgelöst hat.

Die Mitgliedstaaten müssen das Recht sicherstellen, dass in Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) Europäische Betriebsräte gegründet werden dürfen, wenn in je zwei Mitgliedstaaten mindestens 150 Arbeitnehmer tätig sind.

Der Prozess zur Einrichtung eines neuen europäischen Betriebsrats kommt auf Antrag von 100 Beschäftigten aus zwei Ländern oder auf Initiative des Arbeitgebers in Gang. Zusammensetzung und Arbeitsweise der einzelnen europäischen Betriebsräte werden im Rahmen einer zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern aus den verschiedenen beteiligten Ländern geschlossenen Vereinbarung an die jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Subsidiäre Vorschriften gelten nur, wenn eine solche Vereinbarung nicht vorliegt. Die sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen gelten nicht für Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie im Jahr 1996 bereits über einen vereinbarten Mechanismus zur länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung all ihrer Beschäftigten verfügten.

2008 wurde eine politische Einigung über die Neufassung der Richtlinie erzielt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die Wirksamkeit der Rechte auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten sicherzustellen, die Zahl der europäischen Betriebsräte zu erhöhen und das Fortbestehen bereits bestehender Betriebsräte zu ermöglichen— 2018 hat die Kommission eine Bewertung der Umsetzung der Neufassungsrichtlinie von 2009 veröffentlicht.

2024 hat die Kommission vorgeschlagen, die Neufassungsrichtlinie von 2009 zu ändern, um die Wirksamkeit des Rahmens für die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten zu verbessern. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. 

Der Wortlaut der geltenden Richtlinie (2009) und früherer Richtlinien können ebenso online abgerufen werden wie Arbeitsdokumente, nationale Umsetzungsmaßnahmen und Durchführungsberichte.

Richtlinie

Vorschlag zur Änderung der Richtlinie

Frühere Richtlinien

Vorarbeiten

Studien

  • Studie zur Untersuchung von Problemen und möglichen Lösungen im Zusammenhang mit der Neufassung der Richtlinie 2009/38/EG über den Europäischen Betriebsrat (2024)
  • Bewertungsstudie über die Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats und Anhänge

Rechtsprechung

In Bezug auf die Einsetzung neuer europäischer Betriebsräte wurde in drei Rechtssachen, die dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden, der Grundsatz aufgestellt, dass die Leitungen aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen verpflichtet sind, den Arbeitnehmervertretern alle Informationen zu erteilen, die für die Aufnahme von Verhandlungen über die Einsetzung eines europäischen Betriebsrats erforderlich sind, insbesondere Informationen über die Struktur oder die Organisation der Gruppe, unabhängig davon, wo sich der Sitz der Gruppe befindet oder wie die zentrale Leitung die Relevanz der Richtlinie bewertet.

Umsetzung