Europäische Betriebsräte sind Gremien, die die europäischen Beschäftigten eines Unternehmens vertreten. Über diese informiert und konsultiert die Unternehmensleitung die Arbeitnehmer über geschäftliche Fortschritte und wichtige Entscheidungen auf europäischer Ebene, die sich auf ihre Beschäftigungs- oder Arbeitsbedingungen auswirken können.
Europäische Betriebsräte werden gemäß der Richtlinie 2009/38/EG eingesetzt, die die frühere Richtlinie aus dem Jahr 1994 (94/45/EG) abgelöst hat.
Die Mitgliedstaaten müssen das Recht sicherstellen, dass in Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) Europäische Betriebsräte gegründet werden dürfen, wenn in je zwei Mitgliedstaaten mindestens 150 Arbeitnehmer tätig sind.
Der Prozess zur Einrichtung eines neuen europäischen Betriebsrats kommt auf Antrag von 100 Beschäftigten aus zwei Ländern oder auf Initiative des Arbeitgebers in Gang. Zusammensetzung und Arbeitsweise der einzelnen europäischen Betriebsräte werden im Rahmen einer zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern aus den verschiedenen beteiligten Ländern geschlossenen Vereinbarung an die jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Subsidiäre Vorschriften gelten nur, wenn eine solche Vereinbarung nicht vorliegt. Die sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen gelten nicht für Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie im Jahr 1996 bereits über einen vereinbarten Mechanismus zur länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung all ihrer Beschäftigten verfügten.
2008 wurde eine politische Einigung über die Neufassung der Richtlinie erzielt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die Wirksamkeit der Rechte auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten sicherzustellen, die Zahl der europäischen Betriebsräte zu erhöhen und das Fortbestehen bereits bestehender Betriebsräte zu ermöglichen— 2018 hat die Kommission eine Bewertung der Umsetzung der Neufassungsrichtlinie von 2009 veröffentlicht.
2024 hat die Kommission vorgeschlagen, die Neufassungsrichtlinie von 2009 zu ändern, um die Wirksamkeit des Rahmens für die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten zu verbessern. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.
Der Wortlaut der geltenden Richtlinie (2009) und früherer Richtlinien können ebenso online abgerufen werden wie Arbeitsdokumente, nationale Umsetzungsmaßnahmen und Durchführungsberichte.
Richtlinie
Vorschlag zur Änderung der Richtlinie
Frühere Richtlinien
- Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen
- Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich
- Richtlinie 2006/109/EG zur Anpassung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
Vorarbeiten
- Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats
- Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats – Zusammenfassung
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM(2008) 419
- Fragen und Antworten zum Vorschlag
- Folgenabschätzung zur Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat SEK(2008) 2166
- Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat SEK(2008) 2167
- Mitteilung der Kommission – Umstrukturierung und Beschäftigung – Umstrukturierungen antizipieren und begleiten, um die Beschäftigung zu fördern: die Rolle der Europäischen Union, KOM(2005) 120
- Mitteilung der Kommission zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer KOM(1995) 547
Studien
- Studie zur Untersuchung von Problemen und möglichen Lösungen im Zusammenhang mit der Neufassung der Richtlinie 2009/38/EG über den Europäischen Betriebsrat (2024)
- Bewertungsstudie über die Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats und Anhänge
Rechtsprechung
In Bezug auf die Einsetzung neuer europäischer Betriebsräte wurde in drei Rechtssachen, die dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden, der Grundsatz aufgestellt, dass die Leitungen aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen verpflichtet sind, den Arbeitnehmervertretern alle Informationen zu erteilen, die für die Aufnahme von Verhandlungen über die Einsetzung eines europäischen Betriebsrats erforderlich sind, insbesondere Informationen über die Struktur oder die Organisation der Gruppe, unabhängig davon, wo sich der Sitz der Gruppe befindet oder wie die zentrale Leitung die Relevanz der Richtlinie bewertet.
- C-62/99 Bofrost
- C-440/00 Kühne & Nagel
- C-349/01 ADS Anker GmbH
Siehe auch die Folgenabschätzung aus dem Jahr 2008 für einen Überblick über die wichtigsten Verfahren vor nationalen Gerichten.
Umsetzung
- Bericht der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 2009/38/EG des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (2018)
- Nationale Umsetzungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/38/EG: Allgemeine Tabelle Oktober 2012
- Umsetzung der Neufassung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte – Bericht der Sachverständigengruppe – Dezember 2010
- Bericht der Kommission über den Stand der Anwendung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM(2000) 188