Luftfahrt
Die Mindeststandards für die Arbeitszeiten im zivilen Luftfahrtsektor sind in einer EU-Richtlinie festgelegt (2000/79/EG). Durch die Umsetzung eines Abkommens zwischen den wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf europäischer Ebene sieht die Richtlinie vor:
- eine maximale Arbeitszeit von 2000 Stunden pro Jahr, wobei die Gesamtflugzeit auf 900 Stunden begrenzt ist, die möglichst gleichmäßig im Jahr verteilt werden soll
- eine bestimmte Anzahl an dienstfreien Tagen (7 Tage pro Monat und mindestens 96 Tage pro Jahr)
- mindestens vier Wochen bezahlter Jahresurlaub
- eine kostenlose Gesundheitsbewertung vor der Zuordnung von Arbeitnehmern und anschließend in regelmäßigen Abständen
- eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Arbeitstempos an den Arbeitnehmer
- angemessenen Gesundheitsschutz und Sicherheitsvorkehrungen, die der Art der Arbeit entsprechen.
Eisenbahn
Ein besser integriertes Eisenbahnnetz der EU wird erhebliche Umweltvorteile bringen. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Sozialpartner sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer im interoperablen Eisenbahnverkehr zufriedenstellend sind. Diese Bedingungen sind in einer Richtlinie (2005/47/EG) festgelegt, die ein Abkommen zwischen den Sozialpartnern in den verschiedenen Sektoren auf europäischer Ebene umsetzt. Das Abkommen gewährt den Arbeitnehmern das Recht auf eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden und Pausen von 30 bis 45 Minuten. Es begrenzt die tägliche Fahrzeit auf 9 Stunden bei Tagdiensten und 8 Stunden bei Nachtdiensten. Es gewährt auch den Arbeitgebern mehr Flexibilität. In Ausnahmefällen können sie die tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden anstelle der in der Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen 11 Stunden verkürzen.
Seeverkehr
Die Arbeitszeiten der Seeleute auf unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahrenden Handelsschiffen werden durch ein 1998 abgeschlossenes Abkommen zwischen den Schiffsarmatoren und den Arbeitnehmern auf europäischer Ebene geregelt. Eine EU-Richtlinie (1999/63/EG) setzt dieses Abkommen um und gibt ihm in der EU Gesetzeskraft.
Das Abkommen legt Mindeststandards fest. Eine günstigere Regelung der Arbeitszeiten für Seeleute ist auf nationaler Ebene durch Tarifverträge möglich. Der Standard für die Arbeitszeit von Seeleuten gemäß dem europäischen Abkommen beträgt 8 Stunden pro Tag, mit einem freien Tag pro Woche und Ruhezeiten an Feiertagen.
Die Grenzen für Arbeitszeiten oder Ruhezeiten sind wie folgt:
entweder
maximale Arbeitszeiten, die nicht überschritten werden dürfen:
- 14 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums; und
- 72 Stunden innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums;
oder
minimale Ruhezeiten, die nicht unterschritten werden dürfen:
- 10 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums; und
- 77 Stunden innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums.
Die Ruhezeiten können in nicht mehr als zwei Zeiträume aufgeteilt werden, wobei einer der Zeiträume mindestens sechs Stunden dauern muss, und der Abstand zwischen den aufeinander folgenden Ruhezeiten darf 14 Stunden nicht überschreiten. Nachtarbeit ist für Seeleute unter 18 Jahren in der Regel verboten.
Es gibt einige Ausnahmen von diesen Bestimmungen, insbesondere im Notfall auf See.
Das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), 2006, legt weltweite Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen von Seeleuten fest. Um die Umsetzung innerhalb der EU sicherzustellen, haben die europäischen Sozialpartner 2008 ein neues Abkommen unterzeichnet. Dieses wird durch eine neue Richtlinie umgesetzt, die unter anderem die vorherige Richtlinie (1999/63/EG) ändert. Dies verändert jedoch nicht die oben zusammengefassten Hauptbestimmungen.
Nach den aktuellen Bestimmungen müssen die jährlichen Mindesturlaubstage für Seeleute in der EU auf der Grundlage eines Mindestwerts von 2,5 Kalendertagen pro Arbeitsmonat und anteilig für unvollständige Monate berechnet werden.
Straße
Eine EU-Richtlinie (2002/15/EG) legt den Rahmen für die Organisation der Arbeitszeiten von mobilen Arbeitern im Straßenverkehr und von Selbstfahrern fest. Diese Frage fällt in die Zuständigkeit der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission.
Andere Sektoren
Eine andere EU-Richtlinie (2000/34/EG) deckt bestimmte Aspekte der Organisation der Arbeitszeiten in Sektoren oder Tätigkeiten ab, die nicht unter die allgemeine Arbeitszeitrichtlinie fallen.
Die Texte der verschiedenen sektoralen Richtlinien zur Arbeitszeit sind verfügbar, zusammen mit Umsetzungsstudien und Auswirkungensevaluierungen.
Richtlinien
- Richtlinie über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft der Eisenbahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen von mobilen Arbeitern im grenzüberschreitenden interoperablen Schienenverkehr
- Richtlinie über das Abkommen zur Organisation der Arbeitszeit von Seeleuten, abgeschlossen zwischen der Gemeinschaft der Schiffseigner (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF)
- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG bezüglich bestimmter Aspekte der Arbeitszeitorganisation zur Deckung von Sektoren und Tätigkeiten, die von dieser Richtlinie ausgeschlossen sind
- Richtlinie über das europäische Abkommen zur Organisation der Arbeitszeit von mobilen Arbeitern in der zivilen Luftfahrt, abgeschlossen von der Europäischen Fluggesellschaften Vereinigung (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der Europäischen Pilotenvereinigung (ECA), der Europäischen Regionalfluggesellschaften Vereinigung (ERA) und der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IACA)
Vorbereitende Dokumente
- Vorschlag für eine Richtlinie zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft der Schiffseigner (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) zur Seearbeitskonvention 2006 und zur Änderung der Richtlinie
- Abkommen zwischen der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Eisenbahnen (CER) über bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen von mobilen Arbeitern in grenzüberschreitend interoperablen Dienstleistungen
- Änderungsvorschlag zur Richtlinie über die Organisation der Arbeitszeit von mobilen Arbeitern in der zivilen Luftfahrt, abgeschlossen von der Europäischen Fluggesellschaften Vereinigung (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der Europäischen Pilotenvereinigung (ECA), der Europäischen Regionalfluggesellschaften Vereinigung (ERA) und der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IACA)
- Vorschlag für eine Richtlinie über das Abkommen zur Organisation der Arbeitszeit von Seeleuten, abgeschlossen von der Europäischen Gemeinschaft der Schiffseigner (ECSA) und der Föderation der Transportgewerkschaften der Europäischen Union (FST)
- Mitteilung der Kommission - Neubewertung des sozialen Regulierungsrahmens für mehr und bessere maritime Arbeitsplätze in der EU
- Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie über die Organisation der Arbeitszeit von mobilen Arbeitern im Straßenverkehr und von Selbstfahrern
- Mitteilung der Kommission: Überprüfung der Anwendung der Bestimmungen zu den Arbeitern an Bord von Hochseefischereifahrzeugen in der Richtlinie 2003/88/EG - COM(2011) 306
Berichte über die Umsetzung
- Bericht der Kommission - Funktionsweise der Bestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer im Passagiertransport in regelmäßigen Stadtverkehrsdiensten
- Bericht der Kommission - Funktionsweise der Bestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG, die auf Offshore-Arbeitnehmer anwendbar sind
Studien
- Studie über die Kosten und Nutzen der Umsetzung des europäischen Abkommens über die Arbeitszeit im Binnenverkehr
- Bewertung der Auswirkungen auf Unternehmen Richtlinie über die Arbeitszeit: Ergänzender Bericht über Ärzte in der Ausbildung
- Bewertung der Auswirkungen auf Unternehmen Richtlinie über die Arbeitszeit: Ergänzender Bericht über mobile Arbeitnehmer im Schiffs- und Straßenverkehr
- Forschung und Entwicklung zur Arbeitszeit [1997D2009]
- Arbeitszeit: Umfang der Deckung von Sektoren und Tätigkeiten, die in der nationalen Gesetzgebung ausgeschlossen sind [1996D2012]
- Luftfahrt - Berichte (Zusammenfassungen) zur Umsetzung der Richtlinie 2000/79/EG in Bulgarien und Rumänien (2009)
- Eisenbahn - Bericht (Zusammenfassungen) zur Umsetzung der Richtlinie 2005/47/EG in Bulgarien und Rumänien (2009)
- Seeverkehr - Bericht (Zusammenfassungen) zur Umsetzung der Richtlinie 1999/63/EG in Bulgarien und Rumänien (2009)