Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)?
Diese kostenlose Karte eröffnet während eines vorübergehenden Aufenthalts den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind.
Die EKVK wird von Ihrer nationalen Krankenversicherung ausgestellt.
Mehr über die Verwendung der EKVK
Wichtig – die EKVK
- ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keine privaten Gesundheitsleistungen oder Kosten für den Rückflug in Ihr Heimatland oder zum Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums ab.
- Die EKVK berechtigt auch dann nicht zum Ersatz Ihrer Kosten, wenn Sie sich extra zum Zweck einer medizinischen Behandlung ins Ausland begeben.
- Sie bietet keine Garantie für eine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie in Ihrem Heimatland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.
Hinweis: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegen, sollten Sie sich mit dem Formular S1 anmelden und nicht die EKVK verwenden, um im neuen Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ärztliche Dienste in Anspruch zu nehmen.