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Employment, Social Affairs and Inclusion

Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)

Wie erhalten Sie die EKVK?

Sie können die EKVK bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen.

Wer hat Anspruch auf die EKVK?

Um Anspruch auf die EKVK zu haben, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich gesetzlich krankenversichert sein. Jedes Familienmitglied sollte über eine eigene Karte verfügen.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können ihre EKVK jedoch nicht für medizinische Behandlungen in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich verwenden.

Wie lange ist die EKVK gültig?

Die Gültigkeitsdauer der EKVK ist von Land zu Land unterschiedlich. Am besten fragen Sie bei Ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde nach, wenn Sie die Karte beantragen.

Was können Sie tun, wenn Ihre örtliche Behörde sich weigert, Ihnen eine EKVK auszustellen?

Sie sollten die Möglichkeit haben, die Ablehnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger anzufechten.

Sie sind nicht sicher, welche Rechte Sie haben oder Sie möchten wissen, wie Sie bei den Behörden Ihres Landes Ihren Anspruch auf eine EKVK durchsetzen können? Kontaktieren Sie Your Europe – Beratung!

Was können Sie tun, wenn Ihre EKVK im Ausland nicht anerkannt wird?

Wenn Ihre EKVK im Ausland nicht anerkannt wird, können Sie Ihren nationalen Krankenversicherungsträger bitten, mit dem Arzt oder Krankenhaus im Ausland Verbindung aufzunehmen.

Löst das Ihr Problem nicht, dann können Sie sich an SOLVIT wenden.

Nationale Kontaktstellen und Informationen

Klicken Sie auf eine Flagge, um zu erfahren, wie Sie im entsprechenden Land eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen können.