Arbeitsmärkte sind inklusiv, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter, insbesondere gefährdete und benachteiligte Menschen, eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können.
Die Förderung inklusiver Arbeitsmärkte ermöglicht die (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt und bedeutet konkret:
- die Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Sozialwirtschaft und des inklusiven Unternehmertums sowie die Beseitigung von Hindernissen für die Arbeitsaufnahme mit dem Ziel, Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern;
- die Verhinderung von Armut trotz Erwerbstätigkeit: Entscheidend dafür sind qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und politische Maßnahmen, die auf angemessene Löhne und Sozialleistungen, Rechte am Arbeitsplatz und angemessene Arbeitsbedingungen, einschließlich Sicherheit und Gesundheitsschutz, ausgerichtet sind;
- die Förderung von Kompetenzen und Qualifikationen und die Sicherstellung des Zugangs zu Erwachsenenbildung: Dadurch wird der Erhalt der Beschäftigung verbessert und berufliche Weiterentwicklung ermöglicht.
Politische Lösungsansätze
In der europäischen Säule sozialer Rechte und insbesondere den Grundsätzen 4, 13 und 14 sind die aktive Unterstützung für Beschäftigung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und ein Mindesteinkommen für jede(n) EU-Bürger/in vorgesehen.
Im Jahr 2008 wurden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung zur aktiven Eingliederung der EU aufgefordert, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, die auf drei sozialpolitischen Bereichen basiert: angemessener Einkommensunterstützung, inklusiven Arbeitsmärkten und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.
Insbesondere für den Bereich inklusive Arbeitsmärkte wurden praktische Maßnahmen wie Erwachsenenbildung, Unterstützung während des Beschäftigungsverhältnisses usw. empfohlen.
Im Jahr 2013 wurden die Mitgliedstaaten im Kontext des EU-Sozialinvestitionspakets dringend aufgefordert, die Umsetzung der Empfehlung zur aktiven Eingliederung zu beschleunigen.
In einer begleitenden Arbeitsunterlage wurden zwei zentrale Probleme im Zusammenhang mit den Steuer- und Sozialleistungssystemen hervorgehoben: Armut trotz Erwerbstätigkeit und negative Arbeitsanreize.
Im Jahr 2016 nahm der Rat eine Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt an, in der drei wichtige Schritte vorgeschlagen werden: Während die Registrierung von Langzeitarbeitslosen bei einer Arbeitsverwaltung gefördert wird, sollte jede registrierte Person eine eingehende individuelle Bestandsaufnahme durchlaufen, um ihre Bedürfnisse und ihr Potenzial zu ermitteln, und allerspätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit sollte ihr eine Wiedereingliederungsvereinbarung angeboten werden.
Zur Unterstützung der Maßnahmen in diesem Bereich können die Mitgliedstaaten auch Mittel auf EU-Ebene in Anspruch nehmen, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Außerdem befasst sich der Ausschuss für Sozialschutz mit weiteren Maßnahmen in diesem Bereich. Die Kommission arbeitet auch im Rahmen des Europäischen Semesters mit den Mitgliedstaaten zusammen.
Dokumente zum Thema
- Porträts der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt – eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der Weltbank, in der arbeitslose und nicht erwerbstätige Bevölkerungsgruppen in sechs EU-Ländern (Bulgarien, Estland, Griechenland, Litauen, Ungarn und Rumänien) vorgestellt werden.
- Porträts der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt 2.0 – Gesichter der Arbeitslosigkeit – eine gemeinsame Studie der Europäischen Kommission, der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die das Verständnis der Hindernisse auf dem Arbeitsmarkt verbessern und in die Politikgestaltung betreffend Beschäftigungsförderung und soziale Inklusion einfließen soll.