Über unsere Suchfunktion können Sie anhand von Stichwörtern und/oder mit Hilfe der unten vorgegebenen Kriterien Informationen über aktuelle EGF-Anträge abrufen.
Ablauf der Anträge
1. Wenn:
- ein Mitgliedstaat auf Massenentlassungen im Zuge einer größeren Umstrukturierung aufmerksam gemacht wird und
- sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter auf einen Sozialplan geeinigt haben,
wird unter Leitung der EGF-Kontaktpersonen des betreffenden Mitgliedstaats ein Aktionsplan zur Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmer entwickelt.
2. Der Plan wird als Antrag auf Kofinanzierung durch den EGF bei der EU eingereicht.
3. Die Europäische Kommission bewertet das Projekt und legt den Antrag der EU-Haushaltsbehörde (Rat und Parlament) zur Genehmigung vor.
4. Wird er angenommen, erstattet der EGF dem Mitgliedstaat zwischen 60 % und 85 % der Kosten.