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Employment, Social Affairs and Inclusion

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF)

European Globalisation Adjustment Fund for Displaced Workers

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) ist ein EU-Fonds, der Menschen unterstützt, denen der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht oder die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen oder tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen bereits verloren haben. Er soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei helfen, wieder eine neue Stelle zu finden. Dazu fördert er die Verbesserung ihrer Kompetenzen und unterstützt ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Der Fonds schafft eine stärkere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaft, indem er 

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beim Erwerb neuer Kompetenzen unterstützt und ihnen dabei hilft, ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz nach bevorstehender oder bereits erfolgter Entlassung zu verbessern
  • Arbeitssuchenden, die Schwierigkeiten haben, sich an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, maßgeschneiderte Unterstützung bietet 

Wann kann der Fonds in Anspruch genommen werden?

Der EGF kann in Anspruch genommen werden,

  • wenn ein einzelnes Unternehmen den Arbeitnehmervertretern schriftlich mitteilt, dass es plant, mehr als 200 Beschäftigte zu entlassen, oder
  • wenn mehr als 200 Beschäftigte von einem Unternehmen – einschließlich seiner Zulieferer und verbundenen Unternehmen – oder von mehreren KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in derselben Region oder in einer bestimmten Branche kollektiv entlassen werden.

Finanzierung und Projektdauer

  • Jahresbudget (2026-2027)

    35 Mio. EUR

  • EGF-Kofinanzierungssatz

    60-85 % der Projektkosten

  • Projektdauer

    2 Jahre

  • Verwaltet von

    nationalen oder regionalen Behörden mit Unterstützung von Unternehmen oder öffentlichen Stellen

Welche Unterstützung bietet der EGF?

Der Fonds ergänzt bestehende Arbeitsvermittlungsdienste, indem er individuelle, auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittene Unterstützung bietet.

  • Für alle förderfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    • Unterstützung bei der Arbeitssuche
    • Berufsberatung
    • Allgemeine und berufliche Bildung sowie Umschulung
    • Mentoring und Coaching

     

  • Für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann der EGF außerdem Folgendes kofinanzieren:
    • Unternehmertum und Unternehmensgründungen
    • Beihilfen zur Weiterbildung oder zum Lebensunterhalt (z. B. Mobilitäts-, Umzugs- oder Pflegebeihilfen)
    • Einstellungsanreize für Arbeitgeber
  • Nicht kofinanziert werden Sozialschutzmaßnahmen wie Altersrenten oder Arbeitslosengeld.

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Bereits entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – darunter auch Selbständige, Zeitarbeitskräfte und befristet Beschäftigte

  • Keine Unterstützung gewährt der EGF hingegen bei der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit, der Modernisierung oder der Umstrukturierung von Unternehmen

Wesentliche Vorschriften der EGF-Verordnung (2021-2027)

Interventionskriterien, förderfähige Begünstigte und Maßnahmen sind in der EGF-Verordnung festgelegt. Die wichtigsten Aspekte lauten:

  • Mindestschwelle: 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder entlassen wurden
  • Förderfähigkeit: Beschäftigte, die von Digitalisierung, Automatisierung, dem ökologischen Wandel oder anderen strukturellen Veränderungen betroffen sind

Inwieweit unterscheidet sich der EGF von anderen EU-Förderprogrammen?

Bei anderen EU-Fonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), liegt der Schwerpunkt auf der langfristigen Förderung von Arbeitsplätzen, Kompetenzen und sozialer Inklusion in ganz Europa. Sie helfen den Ländern, sich auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen und diese langfristig zu bewältigen, etwa durch Weiterbildungsprogramme und Programme für lebenslanges Lernen.

Der EGF gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund von Umstrukturierungen oder tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren, kurzfristige, gezielte Unterstützung.

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